Mit dem 2. Nachtragshaushalt 2017 wurden vom Landtag insgesamt 15 Mio. Euro für die Förderung regional und überregional bedeutender Sportstätten zur Verfügung gestellt. Hiervon waren 7 Mio. Euro für die Förderung des Holstein-Stadions und 8 Mio. Euro für kommunale bzw. vereinseigene Sportstätten vorgesehen.
Kleine Anfrage (Drs. 19/840)